Erklärung zum „Gott*“-Beschluss der Stadtgruppe

Erklärung des Stadtgruppenleiters zum „Gott*“-Beschluss der Stadtgruppe

„Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes, nicht missbrauchen“ (Ex 20,7). Das zweite Gebot betont, dass Gottes Name dem Menschen unverfügbar ist und wie im Vaterunser bekräftigt, stets geheiligt werden soll. Mit dem Beschluss unserer Stadtgruppenkonferenz, Gott nicht zu gendern, soll genau jenem Gebot Folge geleistet werden. Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der ganzen Bundesrepublik möchten ich als Stadtgruppenleiter und Antragsteller des Beschlusses nun erklären, warum unser Beschluss mit der Plattform und der Bundessatzung übereinstimmt, und welche Argumente hinter unserem Beschluss liegen.

 

Die im Dekalog und in der Erzählung über den brennenden Dornbusch dargestellte namentliche Unverfügbarkeit Gottes verweist auf die grundlegende Unverfügbarkeit Gottes selbst, der sich „keinem Geschlecht oder anderen menschlichen Kategorien“ (Plattform These 8 Satz 8) zuordnen  lässt. Bereits im 2. Jahrhundert betonten Kirchenväter wie Justin der Märtyrer, dass Gott „unaussprechlich“ sei; seine Existenz sei erkennbar, nicht aber sein trinitarisches Wesen. Bezeichnungen wie „Vater“, „Schöpfer“ und „Herr“ und sogar das Wort „Gott“ seien nicht wirklich angemessen (vgl. Von der Wesensart negativer Theologie. Ein Beitrag zur Erhellung ihrer Struktur, München 1976, S. 117 f.). Daher ist es um so wichtiger, ein männlich geprägtes Gottesbild in unseren Köpfen aufzubrechen (vgl. Plattform These 8 Satz 10), um ein angemesseneres Verständnis des Wesens Gottes zu vermitteln. Die Schreibweise Gottes mit einem Sternchen soll dabei bei der KSJ unterstützend wirken und „durch das * […] auf die Geschlechtslosigkeit“ (Plattform These 8 Satz 10) Gottes aufmerksam machen. Dabei soll das * „bewusst irritieren und herausfordern“ (Plattform These 8 Satz 9).

 

Ich bin der Bundeskonferenz dankbar, die Schreibweise Gottes mit Sternchen in der Plattform zu verwenden, ohne sie jedoch auf allen Ebenen der KSJ ausdrücklich vorzuschreiben. Ähnlich verpflichtet eine einfache Verwendung einer Sprache in einer Verfassung nicht alle Ebenen eines Staates, diese zu verwenden. Der Staat muss diese ausdrücklich als Amtssprache festlegen (vgl. BVwVfG § 23). Darüber hinaus bin ich der Bundesebene dankbar, dass es sich bei dem Sternchen um kein „Genderstern“ sondern lediglich um ein „Sternchen-Symbol“ handelt – wie die Bundesleitung und etliche KSJ-Mitglieder auf Nachfrage erklärten. Mit dem Beschluss unserer Stadtgruppenkonferenz und dem Post auf unserem Instagram-Account möchten wir genau jenes Verständnis bekräftigen, Gott keinem Gendersternzuzuweisen und ihn damit nicht zu „gendern“.

 

Da der Genderstern zum einen „der sprachlichen Gleichbehandlung aller Geschlechter dienen soll“ (duden.de), und Gott, wie selbst in der Plattform bekräftigt wird, über allen Geschlechtern steht (vgl. Plattform These 8 Satz 10), wäre die Verwendung eines Gendersterns in besonderer Weise kontraproduktiv. Gott würde durch die Verwendung eines auf menschliche Geschlechter bezogenen Genderzeichen – ohne ihm ein konkretes Geschlecht zuzuordnen – auf eine geschlechtliche Ebene heruntergestuft werden.

 

Zum anderen erleben wir in unserer Bundesrepublik einen anhaltenden und kontroversen Diskurs über das „Gendern“. Unabhängig vom persönlichen Standpunkt würde die Verwendung des Gendersterns mit dem Gottesbegriff diesen politisch aufladen und den Gottesbegriff gewollt oder ungewollt für politische Zwecke instrumentalisieren. Auch im Judentum war man sich seit Beginn der Problematik bewusst, und verwendet statt dem Gottesnamen das Wort „Adonai“ als Platzhalter (vgl. de.icej.org/news/commentary/weeleh-schemot-und-dies-sind-die-namen). Wir müssen daher eine Politisierung in jeder Hinsicht aufs Schärfste verurteilen und auf die Transzendentalität und Heiligkeit Gottes hinweisen: Wir dürfen den Namen Gottes nicht für eigene Zwecke verwenden oder dies in irgendeiner Weise riskieren (vgl. Ex. 20,7).

 

Aus diesen Gründen bin ich zuversichtlich und voller Freude über unseren Beschluss! Lassen wir uns nicht in Grabenkämpfe verwickeln, sondern packen wir gemeinsam an, um intern und extern ein Gottesbild zu vermitteln, das die erhabene Überweltlichkeit Gottes strahlend zum Ausdruck bringt!

 

Andreas Haberl, Stadtgruppenleiter der KSJ SG Regensburg